OMAS GEGEN RECHTS DEUTSCHLAND-BÜNDNIS

Die OMAS GEGEN RECHTS.DRESDEN wenden sich gegen die Einstufung der „Letzten Generation“ als kriminelle Vereinigung

Bereits im Januar hatten wir ein Statement gegen die Kriminalisierung der Letzten Generation veröffentlicht und auch an die MdB der demokratischen Parteien in Dresden geschickt. Und mit der kürzlich erfolgten Razzia und Einstufung als Kriminelle Vereinigung gibt es leider einen Grund für ein erneutes Schreiben an die MdB, welches wir nachfolgend hier veröffentlichen.

Wir, die OMAS GEGEN RECHTS.DRESDEN, haben Ihnen bereits im Januar zum Thema geschrieben. Wir sind nun entsetzt über die Ermittlungen gegen die „Letzte Generation“ wegen des Verdachts, eine kriminelle Vereinigung zu sein!

Der zur Anwendung kommende Paragraf des StGB dient zur Einordnung von mafiösen oder terroristischen Strukturen. Das Einfrieren von Konten und Sperren von Webseiten wurde bisher selten, nur bei schwer kriminellen Delikten angewendet. Es geht zunächst um einen Anfangsverdacht und um Ermittlungen, die Unschuldsvermutung wird aber offenbar nicht angewendet.

Wir fordern Sie auf:

  • Setzen Sie sich dafür ein, dass die „Letzte Generation“ nicht unzulässig kriminalisiert wird!
  • Wenden Sie sich gegen die populistische, oft von Rechts kommende Stimmungsmache gegen die „Letzte Generation“!
  • Setzen Sie sich dafür ein, dass endlich das wahre Problem, nämlich der mangelnde Fortschritt beim Klimaschutz, in den Mittelpunkt gerückt wird!

Die Bundesregierung verstößt selbst gegen geltendes Recht! Sie kommt der Verpflichtung durch das Bundesverfassungsgericht, beim Klimaschutz nachzubessern, nicht in ausreichendem Maße nach. Das hat keinerlei Folgen für die Verantwortlichen.

Wir halten das Anliegen der „Letzten Generation“, Druck auf die Gesellschaft auszuüben, damit mehr Maßnahmen zum Klimaschutz ergriffen werden, für absolut berechtigt. Wir teilen dieses Anliegen, genau wie viele andere Menschen und Initiativen in Deutschland.

Die Mittel, die zur Durchsetzung dieses Anliegens eingesetzt werden, mögen ungewöhnlich, störend oder ordnungswidrig sein. Sie rechtfertigen jedoch keinesfalls, dass die Beteiligten als Kriminelle behandelt werden.

Dresden, 25.05.2023
OMAS GEGEN RECHTS.DRESDEN

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